ADAC klärt über Fahrgast- und Fluggastrechte auf - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
ADAC klärt über Fahrgast- und Fluggastrechte auf
Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen – Fristen beachten
ADAC klärt über Fahrgast- und Fluggastrechte auf

Herbst ist Reisezeit: Viele nutzen die Bahn für einen Städtetrip nach Europa oder steigen in den Flieger in wärmere Regionen. Doch Verspätungen, Ausfälle oder verlorenes Gepäck können die Urlaubsfreude trüben. Der ADAC informiert, welche Ansprüche Reisende in solchen Fällen geltend machen können – und welche Fristen einzuhalten sind.

Bahnreisen: Entschädigung ab 60 Minuten

Fahrgäste haben schon ab einer Stunde Verspätung Anspruch auf 25 Prozent des Ticketpreises, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bei Zugausfällen können sie auf andere Verbindungen ausweichen oder den Fahrpreis zurückfordern. Zusätzliche Ausgaben, etwa für Taxis oder Übernachtungen, müssen unter bestimmten Umständen ebenfalls erstattet werden. Bei langen Wartezeiten stehen außerdem Getränke oder kleine Mahlzeiten zu. Wichtig: Ansprüche müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets eingereicht werden.

Flugreisen: Einheitliche Regeln in Europa

Die Höhe der Entschädigung hängt von Flugdistanz und Verspätungsdauer ab. Ab drei Stunden Ankunftsverspätung können Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden – es sei denn, außergewöhnliche Umstände wie Unwetter liegen vor. Bei Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises. Airlines müssen zudem für Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung sorgen. In Deutschland verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren.

Gepäckverlust: Melden und Quittungen aufbewahren

Geht Gepäck verloren oder kommt verspätet an, haften Fluggesellschaften bis zu einer Summe von etwa 1.600 Euro pro Reisendem. Der Verlust muss sofort am Gepäckschalter gemeldet werden. Für notwendige Ersatzkäufe sind Quittungen wichtig – die Airline prüft die Erstattung im Einzelfall. Nach 21 Tagen gilt ein Koffer offiziell als verloren, dann können Betroffene Entschädigungsansprüche stellen.

„Rechte kennen, Ansprüche sichern“

„Wer seine Rechte kennt, kann im Ernstfall schneller reagieren und finanzielle Nachteile vermeiden“, so der ADAC. Auf der Webseite des Clubs steht ein Flugentschädigungsrechner bereit, der Betroffenen bei der Berechnung möglicher Ansprüche hilft.

Weitere Informationen: www.adac.de

Bildnachweis: © ADAC


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