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Was
gilt für Touristen, die demnächst in betroffene Gebiete reisen möchten und solche, die bereits
vor Ort sind? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.
Pauschalreisen
bieten die beste Absicherung
Im
Krisenfall sind Touristen, die eine Pauschalreise gebucht haben, gut
abgesichert und haben mit ihrem Reiseveranstalter einen einheitlichen
Ansprechpartner bei Problemen. Im Ernstfall organisiert der
Pauschalreiseanbieter die Evakuierung der Hotelgäste, entweder zu einer anderen
Hotelanlage oder zum Flughafen, wenn die Reise aufgrund einer Naturkatastrophe
abgebrochen werden muss.
Individualreisende
hingegen müssen sich mit der Fluggesellschaft, dem Hotel, der Mietwagenfirma
und den jeweiligen Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Müssen sie ihre
Heimreise wegen außergewöhnlicher Umstände plötzlich früher als geplant
antreten, müssen sie selbst umplanen und die Mehrkosten tragen.
Was
gilt, wenn ich meine Reise wegen der Waldbrände nicht mehr antreten möchte?
Wird
die Pauschalreise durch den Waldbrand erheblich beeinträchtigt und daraufhin
vom Veranstalter abgesagt, muss der Reisepreis vollständig erstattet werden.
Verbrauchern
kann eine komplette Erstattung zustehen, wenn sie selbst stornieren. Es kommt
jedoch auf den Einzelfall an, ob dieses kostenlose Rücktrittsrecht besteht.
Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten
Urlaubsort und dem Brand. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein
wichtiges Argument, wenn die Reise kurz bevorsteht. Aber Hitze oder die Angst
vor Waldbränden sind als alleiniger Grund nicht ausreichend, um kostenfrei von
einer Reise zurücktreten zu können. Hier müssen Stornokosten in Kauf genommen
werden.
Wer
den Flug, das Hotel und vielleicht auch einen Mietwagen selbst separat gebucht
hat, muss jedoch jeden Vertragspartner einzeln kontaktieren. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln, zu welchen Konditionen eine Stornierung möglich
ist. Das EVZ Deutschland rät Verbraucherinnen und Verbrauchern,
die Anbieter um eine kostenlose Stornierung zu bitten oder sich auf eine
Verschiebung der Leistung auf ein anderes Datum zu einigen. Bei vielen
Anbietern fallen gestaffelte Stornogebühren an. Je früher storniert wird, desto
günstiger. Wer seinen Vertragspartner hingegen gar nicht kontaktiert, zahlt in
der Regel den vollen Preis.
Mehr
Wissenswertes über Pauschalreisen gibt es auf der Internetseite des
Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Welche
Ansprüche haben Urlauber, die vor Ort bleiben?
Wer
seine Pauschalreise fortsetzt, kann den Preis gegenüber dem Reiseveranstalter
mindern, wenn im konkreten Einzelfall ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Also z. B. wenn der Aufenthalt im Hotel wegen der Rauchentwicklung
beeinträchtigt wird. Allerdings müssen Mängel zunächst beim Veranstalter
reklamiert werden. Dieser muss tätig werden und kann den Umzug in ein anderes
Hotel fernab des Brandes anbieten. Tut er dies nicht, kommt ein
Minderungsanspruch in Betracht.
Haben
Touristen die verschiedenen Bestandteile ihres Urlaubs vor Ort einzeln gebucht,
zum Beispiel Tagesausflüge, so müssen sie den jeweiligen Anbieter kontaktieren
und einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen.
Was,
wenn das Hotel wegen der Feuer schließen muss?
Bei
Individualreisen gilt: Kann das Hotel wegen der Waldbrände keine Gäste mehr
beherbergen, muss es die Buchung stornieren und den Preis vollständig
erstatten. Muss das Hotel während des Aufenthalts schließen, steht Urlaubern in
der Regel eine Rückzahlung für die entfallenen Tage zu.
Pauschalreisende
sollten den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss in erster Linie eine
Ersatzunterkunft organisieren.
Welche
Rechte habe ich, wenn ich wegen der Brände früher nach Hause will?
Pauschalreisende
müssen belegen, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich
beeinträchtigt wird. Dann können sie den Reisevertrag kündigen und die
Heimreise antreten. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen nicht bezahlt werden.
Die Rückreise muss der Pauschalreiseveranstalter organisieren, wenn sie Teil
der Pauschalreise war. Mehrkosten gehen dann zu seinen Lasten.
Wenn
das Hotel und die Rückreise getrennt gebucht wurden, gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Möglicherweise fallen bei einer Stornierung Kosten an.
Die frühere Heimkehr müssen Reisende selbst organisieren und zahlen. Das Hotel
kann sich unter Umständen kulant zeigen. Laut EVZ Deutschland sollten
betroffene Touristen mit der Fluggesellschaft klären, ob eine kostenlose
Umbuchung möglich ist.
Mietwagenfirmen
zahlen bei einer vorzeitigen Rückgabe normalerweise keine anteilige Erstattung.
Trotzdem kann sich der Versuch lohnen, mit dem Vermieter nach einer
einvernehmlichen Lösung zu suchen. Weitere Informationen zu Mietwagen
in Europa finden Sie auf der Internetseite des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland.
Was
gilt, wenn sich die Heimreise verzögert?
Müssen
Urlauber länger vor Ort bleiben, als ursprünglich geplant, entstehen
Mehrkosten. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, erhält vom Veranstalter
mindestens drei zusätzliche Tage im Hotel. Kostenlos.
Wenn
die Fluggesellschaft den Rückflug annulliert, beispielsweise wegen der
Rauchentwicklung am Flughafen, muss die Fluggesellschaft ihren Kunden je nach
Wartezeit nicht nur Verpflegung, sondern auch ein Hotel anbieten. Wird diese
nicht tätig und müssen die Urlauber sich auf eigene Kosten versorgen, sollten
sie unbedingt die Kaufbelege aufbewahren und im Folgenden die Erstattung
fordern.
Über Fluggastrechte informiert das Europäische
Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Internetseite.
Zahlt
die Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden?
Reiserücktrittsversicherungen
schließen Naturkatastrophen wie Waldbrände meist aus. Wer die Reise aus diesem
Grund nicht antritt, erhält keine Erstattung. Was genau die Versicherung
abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Wurde der Urlaub mit der
Kreditkarte bezahlt, sind manche Risiken über diese abgedeckt. Werfen Sie einen
Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielleicht ist mit der Nutzung
der Kreditkarte eine Versicherung verbunden, die einen Teil der Reisekosten bei
Naturkatastrophen übernimmt.
Bildnachweis:
© AA
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