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Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was man hierfür tun muss. Bei Problemen hilft es außerdem kostenlos weiter.
Das Gepäck kommt nicht an oder ist beschädigt. Was nun?
Wenn Gepäck nicht oder beschädigt ankommt, müssen Reisende noch am Flughafen den Schalter der Fluggesellschaft aufsuchen. Dort erhalten sie einen sogenannten „PIR“ (Property Irregularity Report), der unbedingt am Flughafen auszufüllen ist. Zusätzlich muss der Schaden innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck schriftlich der Airline gemeldet werden. Fehlt der „PIR“ oder wurde die Frist versäumt, besteht das Risiko, dass die Fluggesellschaft nichts erstatten muss. Diese kurzen Fristen gelten auch gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn die Gepäckprobleme während einer Pauschalreise auftreten.
Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Airline bietet das EVZ das kostenlose Tool „ So helfen Sie sich selbst“ an.
Für das Handgepäck ist der Fluggast grundsätzlich selbst verantwortlich. Ausnahme: Er kann eine Schuld der Airline beweisen.
Noteinkäufe richtig tätigen
Müssen Reisende am Urlaubsort ohne Koffer auskommen, und sei es nur für ein paar Stunden oder Tage, dürfen sie Ersatz für Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel kaufen. Doch Achtung: Die Käufe müssen wirklich notwendig sein. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badehose, T-Shirt und Pyjama sind unproblematisch. Luxus-Shopping muss die Airline nicht übernehmen. Unbedingt aufheben sollte man Kassenbons sowie den Gepäck-Aufkleber, den Reisende beim Check-in bekommen.
Kleidung erstatten die Airlines meist nur zu 50%. Begründung: Die Fluggäste können die Sachen auch danach noch weitertragen. Bei Pauschalreisen kann zusätzlich ein Teil des Reisepreises zurückgefordert werden.
Anders sieht es bei der Rückreise aus. Kommt der Koffer verspätet oder gar nicht am Wohnort an, gibt es keinen Ersatz für Noteinkäufe. Die Airlines begründen dies damit, dass der Fluggast zu Hause alles Nötige habe. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Fluggast nach einem mehrmonatigen Aufenthalt nach Hause zurückkehrt und nachweisbar all sein Hab und Gut im Koffer hatte. Oder besondere Kleidung wie beispielsweise ein Smoking abhandengekommen ist, der dringend wieder benötigt wird.
Wieviel bekommen Reisende ersetzt?
Die oberste Haftungsgrenze liegt laut Gesetz für alle Gepäckprobleme bei 1.288 Sonderziehungsrechten pro Passagier, einer anerkannten Rechengröße des Internationalen Währungsfonds (IWF). Aktuell entsprechen 1.288 Sonderziehungsrechte ca. 1.690 EUR (Stand Juni 2022). Es ist keine Pauschale. Die Airline muss nur notwendige Ersatzeinkäufe zahlen bzw. das, was tatsächlich verloren gegangen oder beschädigt wurde. Müssen Reisende ihr verspätetes Gepäck selbst vom Flughafen abholen, können sie die Belege für die Fahrtkosten mit einreichen.
Für die Berechnung bei Verlust und Beschädigung gilt: Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Airlines berechnen dies individuell. Den Neupreis gibt es nur für nachweislich neue Gegenstände. Häufig zahlen Airlines nur pauschale Tagessätze, die all diese Kosten abdecken.
Kurze Klagefrist: Anders als bei anderen Ansprüchen hat man ab der Landung des Fliegers nur zwei Jahre Zeit, gegen die Airline zu klagen, wenn die Airline nicht oder zu wenig zahlt.
Gepäckversicherung ja oder nein?
Eine Gepäckversicherung ist nur dann nötig, wenn der Wert Ihres Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline übersteigt oder wenn Wertsachen besonders geschützt werden sollen. Helfen kann sie auch, wenn es Probleme auf dem Heimflug gibt, da die Airline dann meist nicht zahlt. Aber: die Versicherungen zahlen oft nur unter sehr engen Voraussetzungen. Reisende sollten die AGB der Versicherungen genau lesen und vergleichen. Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist die Gepäckversicherung meist günstiger zu erwerben.
Was können Reisende vorab tun?
Schon die Planung der Reiseroute kann helfen: Je weniger Umstiege, desto weniger Risiko, dass etwas verloren geht.
Ganz wichtig: Wertsachen müssen immer ins Handgepäck, da die Airline hierfür nicht haftet. Zu den Wertsachen gehören u. a. Laptops, Smartphones, Geld und Schmuck.
Auch Medikamente gehören ins Handgepäck.
Kofferinhalt gut planen. Liste und Foto des Kofferinhalts helfen beim Nachweis. Kaufbelege von Koffer und Kofferinhalt sind besonders nützlich, vor allem für teure Gegenstände. Reisende sollten auch immer einen Blick in die AGB der Airline werfen, mit der sie fliegen.
Bei Problemen mit der Entschädigung durch eine Airline aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder UK hilft das EVZ Reisenden kostenlos. Auf der Webseite www.evz.de ist das Kontaktformular unter „ Kostenlose Hilfe“ zu finden.
Für Interview-Anfragen steht Ihnen Sabine Blanke, Juristin beim EVZ Deutschland, gerne zur Verfügung. Mail: : blanke@evz.de; Tel.: 07851 / 991 48 55
Bildnachweis: © AA
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