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Busfahren ist oft günstiger als Bahnfahren und umweltschonender als Fliegen. Daher haben sich Busreisen auch für Langstrecken zu einer echten Alternative entwickelt. Doch je mehr Busfahrten es gibt, desto häufiger sehen sich Fahrgäste mit Problemen konfrontiert. Welche Rechte Sie bei europaweiten Fernbus-Reisen haben und wer Ihnen bei Problemen helfen kann, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Wann gelten die Fahrgastrechte?
Von Berlin nach Prag oder von München nach Linz. Bei Fahrten ab 250 km innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gelten für alle Fahrgäste die Fahrgastrechte der Europäischen Union. Kürzere Fahrten regelt das nationale Recht.
Der Bus kommt nicht pünktlich - Was steht mir zu?
Rechte hat der Fahrgast schon ab 90 Minuten Verspätung. Eine Erstattung des Tickets oder eine anderweitige Beförderung gibt es aber erst ab 120 Minuten. Das Busunternehmen muss Sie über diese Wahlmöglichkeiten informieren. Tut es das nicht, können Sie noch zusätzlich 50 % des Ticketpreises verlangen.
Sie müssen nicht unbedingt solange am Bussteig warten. Sendet Ihnen das Busunternehmen eine Nachricht, dass der Bus mindestens 120 Minuten Verspätung haben wird, reicht das aus.
Achtung:
· Nicht die Ankunfts- sondern die Abfahrtsverspätung entscheidet.
· Fällt der Bus aus, muss das Ziel der Ersatzbeförderung mit dem ursprünglich gebuchten Ankunftsort übereinstimmen.
· Verspätet sich der Bus etwa wegen eines Staus, können Sie keine Fahrgastrechte geltend machen.
Unfall oder Panne: Was passiert, wenn die Busfahrt abgebrochen wird?
Es knallt, raucht, und plötzlich geht nichts mehr. Kann der Bus nicht weiterfahren, muss Ihnen das Busunternehmen eine der folgenden Möglichkeiten anbieten:
Abholung beim defekten Bus und Fahrt dorthin, von wo die Fahrt fortgesetzt werden kann.
Alternative Weiterfahrt von dem Ort aus, an dem sich der defekte Bus befindet.
Gerade bei Nachtfahrten interessant
Reisende haben Anspruch auf angemessene Verpflegung und Übernachtung (bis 80 Euro pro Nacht), wenn sie nicht weiterkommen. Bewahren Sie alle Nachweise, Quittungen und Rechnungen auf, um sie später dem Busunternehmen vorzulegen.
Kurze Toilettenpause und schon ist der Bus weg
Die Toilette im Bus ist defekt, oder man will sie nicht benutzen. Fernbusse machen zum Glück regelmäßig Pausen an Raststätten. Was leider schon viele Reisende erlebt haben: Plötzlich ist der Bus weg. Beherzigen Sie bei einer Rast folgende Tipps:
Machen Sie Pausen (einschließlich Toilettenpausen) immer nur bei einer offiziellen Rast und nicht auf eigene Faust an den Ein- und Ausstiegshaltestellen.
Geben Sie einem Sitznachbarn Bescheid, der den Busfahrer informieren könnte, wenn Sie noch nicht wieder an Bord sind.
Immer etwas früher wieder am Bus eintreffen und die anderen Fahrgäste im Auge behalten. Je mehr Fahrgäste nicht im Bus sind, desto unwahrscheinlicher ist es, dass dieser einfach so abfährt.
Verlieren Sie bei Beschwerden keine Zeit
Hier gilt: Je früher, desto besser. Insgesamt haben Sie für Ihre Beschwerde, die Sie am besten schriftlich einreichen, drei Monate Zeit. Legen Sie der Beschwerde Kopien von Fahrscheinen oder Quittungen bei, und bewahren Sie die Unterlagen Ihrer Beschwerde auf.
Wenn das Busunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder Sie mit dessen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Wie Sie die Ihnen zustehenden Rechte geltend machen und was Ihnen bei beschädigtem oder abhandengekommenem Gepäck gilt, finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Bildnachweis: © Shutterstock via EVZ
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