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Vorsicht: Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen hohe Bußgelder
Samstag, 31. Juli 2010, 08:46
In zwei Fällen verhängte die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld von zusammen fast 200.000 Euro.
Wie „golem.de“ berichtet, forderte die Bundesnetzagentur in zwei Fällen zusammen 194.000 Euro an Bußgeldern und stellte dabei auch deutlich heraus, daß „allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen“ bei Gewinnspielen im Internet nicht als „ausreichende Einwilligung für Werbeanrufe“ geltend gemacht werden können.
Wichtig bei den betroffenen Fällen war die Tatsache, daß den Unternehmen eine Einwilligungserklärung der Verbraucher vorlag – zumindest gingen die Unternehmen davon aus.
Die Bundesnetzagentur stellte sich jedoch auf einen anderen Standpunkt und argumentierte, daß „allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet“, die auch die Telefonwerbung von Partnern und Sponsoren enthalten, den rechtlichen Anforderungen nicht genügen.
So zitiert „Golem.de“ Matthias Kurth, den Präsidenten der Bundesnetzagentur mit den Worten: „Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder.“
Der Hintergrund: Seit August 2009 gelten Werbeanrufe, die ohne die Einwilligung des Angerufenen vorgenommen werden, eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Bundesnetzagentur mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Schwierig ist indessen der Nachweis, zu dem „umfangreiche Zeugenbefragungen“ erforderlich sind.
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