Urteil: Ausgleichszahlung gilt auch wenn Anschlussflug verpasst wurde
Samstag, 25. August 2012, 07:45
Fällt ein Zubringerflug aus, muss die Airline auch für den verpassten Anschlussflug einen Ausgleich zahlen.
Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, müssen Airlines, wenn sie sich nicht ausreichend bemühten, dies zu verhindern, auch für einen verpassten Anschlussflug zahlen.
Das entschied das Amtsgericht Hannover unter Az.: 451 C 9817/11, in einem Fall, bei dem der Kläger einen Flug von Hannover über Frankfurt nach Bangkok gebucht hatte, wobei der Inlandsflug ausfiel. So verpasste der Passagier die Maschine von Frankfurt am Main nach Bangkok, musste über München fliegen und kamen einen Tag später in Bangkok an.
Da die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hatte, einen Ersatzflug von Hannover nach Frankfurt bereitzustellen, muss sie dem Urteil zufolge dem Reisenden eine Ausgleichszahlung von 600 Euro leisten, da Passagiere auch bei direkten Anschlussflügen ein Anrecht auf Entschädigung bei Verspätungen haben.
Bitte verfassen Sie Ihren Kommentar zu "Urteil: Ausgleichszahlung gilt auch wenn Anschlussflug verpasst wurde" hier:
*Die Redaktion behält sich das Recht auf orthographische Korrekturen und Kürzungen vor.