Bei Flugausfällen durch Aschewolke kein Schadensersatz
Dienstag, 21. August 2012, 07:59
Passagiere, die durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull nicht rechtzeitig fliegen konnten, haben laut Amtsgericht München keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ meldet, wurde die Klage eines Reisenden unter Az.: 222 C 10835/11 vom Amtsgericht München abgewiesen, der wegen des Ausbruchs des Vulkans und der dadurch entstandenen Aschewolke 2010 nicht rechtzeitig aus Afrika zurückfliegen konnte.
Den Richtern zufolge ist die Aschewolke als eine Naturkatastrophe zu bewerten, für die weder Airlines noch Reiseveranstalter verantwortlich gemacht werden können, da es sich um höhere Gewalt handele.
Im verhandelten Fall hatte der Mann von einer Pauschalreise nach Kenia erst eine Woche später als geplant zurückfliegen können, weil sein Flug wegen der Aschewolke abgesagt worden war. Er hatte Verdienstausfall geltend gemacht und deshalb Schadensersatz gefordert.
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