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Kreuzfahrt: Bei Hafenausfall nur Teilentschädigung
Samstag, 18. August 2012, 07:56
Steuert ein Kreuzfahrtschiff einen vorgesehenen Hafen nicht an, haben die Reisenden nur wenig Anrecht auf Entschädigung.

Wie das Amtsgericht Rostock aktuell entschied, wird der Charakter einer zweiwöchentlichen Kreuzfahrt dadurch, dass ein einzelner Hafen nicht angelaufen wurde, nicht komplett entwertet (Az.: 47 C 381/11). Deshalb können Passagiere nur auf eine Teilentschädigung hoffen.

 

Im verhandelten Fall hatten die Kläger eine Kreuzfahrt nach Norwegen, Island und Schottland gebucht, bei der auch ein Halt in der isländischen Hauptstadt Reykjavik vorgesehen war. Der Kapitän steuerte den Hafen aber wegen schlechter Wetterverhältnisse nicht an, woraufhin die Kläger später eine Preisminderung in Höhe von zwei Tagesreisepreisen forderten.

 

Das Gericht hielt diese Forderung für überzogen, die von der Reederei freiwillig gezahlte Summe von 450 Euro reiche aus, zumal die Passagiere auch an den beiden Tagen, die nicht in Reykjavik verbracht wurden, Leistungen auf dem Schiff in Anspruch genommen haben.

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