Reiserecht: Bei Deluxe-Zimmern muss Größenangaben stimmen
Freitag, 22. Juni 2012, 13:22
Besitzt ein Deluxe-Zimmer deutlich weniger Quadratmeter Fläche als angegeben, muss der Veranstalter Abhilfe schaffen oder zahlen.
Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, entschied das Landgericht Frankfurt unter AZ.: 2-24 S. 66/11, dass ein Hotelzimmer die im Katalog angegebene Größe in Quadratmetern wirklich besitzen muss. Andernfalls muß der Veranstalter Ersatz besorgen oder den Umzug in ein Zimmer geeigneter Größte bezahlen.
Im verhandelten Fall hatte ein vierköpfige Familie ein Deluxezimmer mit angeblich 48 Quadratmetern gebucht, das ihnen jedoch sehr klein vorkam, so dass sie nachmaßen: Es hatte nur eine Größe von 32 qm.
Der sofort informierte Reiseleiter konnte oder wollte keinen Ersatz beschaffen, deshalb buchte die Familie eine größer Strandvilla und stellte die Kosten dem Reiseveranstalter in Rechnung.
Zu Recht, wie das Gericht nun entschied, denn bei einem Zimmer mit einem Drittel kleinerer Wohnfläche als vertraglich ausgemacht,, ist ein relevanter Reisemangel, den ein Kunde nicht hinnehmen muss. Da der Veranstalter nicht für Ersatz sorgte, war die Familie berechtigt, selbst tätig zu werden.
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