Sie sind hier : Deutsch / Deutschland / News
BGH: Bei Rückflugvorverlegung darf Urlauber Abhilfe schaffen
Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:32
Verlegt der Veranstalter den Rückflug eines Pauschalurlaubs eigenmächtig mehrere Stunden nach vorne, dann können Urlauber auf Kosten des Veranstalters einen eigenen Rückflug organisieren.

Wie das „Versicherungsjournal“ meldet, gab der Bundesgerichtshof einem Kläger Recht, der die Vorverlegung seines Rückflugs bei einem Pauschalurlaub in der Türkei nicht einfach hinnehmen wollte.

 

Der Kläger hatte für sich und seine Begleiterin einen Urlaub von einer Woche Dauer gebucht, bei dem der Rückflug um 16:40 Uhr stattfinden sollte. Den Rückflug verlegt der Veranstalter jedoch auf 5:15 Uhr morgens am selben Tag. Dazu sollte das Paar bereits um 01:25 Uhr aus dem Hotel abgeholt werden.

 

Das wollte sich der Kläger nicht bieten lassen, sondern buchte einen Rückflug um 14:00 Uhr am geplanten Rückflugtag, und stellte die Kosten dem Reiseveranstalter in Rechnung.

 

Der BGH bestätigte dem Kläger das Recht auf Selbsthilfe, weil er die Vorverlegung des Rückflugs um mehr als 10 Stunden als unzumutbar einstufte. Der Veranstalter muss dem Kläger die Kosten für Flug und Transfer ersetzen. Einen Anspruch auf Entschädigung sah das Gericht jedoch nicht als gegeben an.

 

Hier die Begründung des BGH in Auszügen:

 

„Verlegt der Veranstalter einer Flugreise den Rückflug vertragswidrig in die frühen Morgenstunden des vereinbarten Rückreisetags und weigert sich ausdrücklich oder stillschweigend, dem Reisemangel abzuhelfen, kann der Reisende grundsätzlich die Erstattung der Kosten eines anderweitigen Rückflugs verlangen, mit dem er seine vertragsgemäße Rückreise sicherstellt.“

 

„Ob ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nach dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung sowie danach zu beurteilen, wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Ein Reisemangel verliert insoweit nicht an Gewicht, wenn der Preis der Reise besonders gering war.“

 

BGH, Az.: X ZR 76/11

Bitte verfassen Sie Ihren Kommentar zu "BGH: Bei Rückflugvorverlegung darf Urlauber Abhilfe schaffen" hier:
  
*Die Redaktion behält sich das Recht auf orthographische Korrekturen und Kürzungen vor.
  Neueste Deutschland Nachrichten
 
  Meistgelesene Deutschland Nachrichten der Woche
18-05-2013
Name
Paßwort
Türkei, Thailand, Ägypten, Indischer Ozean, Deutschland, Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Reisebüros, Hotel, Reiserecht, Urlauber, Tourist, Reisewarnung, Destination, Rixos, Gloria Hotels, TUI, Ahmet Barut, Fettah Tamince, Lufthansa, Air Berlin, Ryanair, Sunexpress, Pegasus, Pep, RTK, Thomas Cook, FTI, alltours, Antalya, Aspendos, türkischer Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, Last Minute Angebote, Frühbucher, Kreuzfahrt, Gastronomie, Gesundheitstourismus, Stellen im Tourismus, Stellensuche, Die besten Hotels, Russischer Tourismus, Restaurants , İstanbul, Izmir, Bodrum, Marmaris, Dalaman, Kapadokien